|
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Meßgröße haben. Sie haben eine hohe meßtechnische Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Labor hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für Messtechnik / Messgeräte zu erstellen. Die DKD-Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.
Mehr Informationen finden Sie unter Meßtechnik - DKD.
DKD-Schein: Kalibrierschein, dessen Aufbau und Inhalt exakt den Vorschriften des DKD entsprechen muß. Er enthält die Beschreibung der Messtechnik sowie des Prüflings, zusammen mit den Messergebnissen und der Messunsicherheit. Messgeräte mit DKD-Schein gelten als kalibrierte Gebrauchsnormale. Eichung: Amtliche Feststellung, ob die Messtechnik den vorher spezifizierten Eichfehlergrenzen entsprechen. Mehr Informationen: Messtechnik bei der PTB. Genauigkeit: Die Erscheinungsform der Messtechnik ist außerordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können sie nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner unterscheidet sich Messtechnik nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast. Kalibrierung der Geräte aus dem Bereich Messtechnik: Prüfen der Richtigkeit von Messgrößen der Messgeräte, Prüfgeräte, Testgeräte oder Messanordnungen ohne Eingriff in das Messtechnik - System. Oder: Ermitteln der systematischen Abweichung der Anzeige vom wahren Wert der Messgröße. Besuchen Sie einen unserer Kalibrierpartner für Meßtechnik. Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften der jeweiligen Messtechnik sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Kalibrierintervall: Um dauerhaft richtige Messungen durchführen zu können, müssen die verwendete Messtechnik in regelmäßigen Abständen überwacht bzw. kalibriert werden. Dieser Zeitraum entspricht dem Kalibrierintervall. Es gibt keine allgemeine Aussage, wann Geräte rekalibriert werden sollten. Wichtige Punkte bei der Festlegung des Intervalls sind:
-
Messgröße und zulässiges Toleranzband
-
Beanspruchung der Messtechnik
-
Einsatzhäufigkeit
-
Umgebungsbedingungen
-
Stabilität der zurückliegenden Kalibrierungen
-
Erforderliche Genauigkeit der Meßtechnik
-
Festlegungen des Qualitätssicherungssystems in den Firmen
Das bedeutet, dass der Abstand zwischen zwei Kalibrierungen
letztendlich vom Anwender selbst festgelegt und überwacht werden muss. Messabweichung: Abweichung der Anzeige der Messtechnik vom tatsächlichen Messwert. Werkskalibrierschein: Werkskalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, die einer regelmäßigen Prüfmittelüberwachung unterliegen, die Rückführung der dabei verwendeten Normale, ist über eine regelmäßige Prüfmittelüberwachung sichergestellt. Die Messtechnik wird dann mittels der werksinternen Prüf- und Kalibriereinrichtungen abgeglichen. Vorschriften: Bitte sehen Sie sich den Außenlink zu Vorschriften für die Messtechnik an. Weitere Links zum Thema Messtechnik
Nationale + internationale Messen in 2008 zum Thema Messtechnik:
- Januar
-
Februar
-
Februar
- März
- März
- März
- April
- April
- Mai
- Mai
- Juni
- September
- September
|
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
- 2008
|
|
|